Strafverteidigung · Essen und bundesweit
Ein strafrechtlicher Vorwurf verlangt Besonnenheit, Diskretion und eine frühzeitig entwickelte Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Peter Ufer vertritt Beschuldigte als Fachanwalt für Strafrecht – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Strafrecht in Essen
Verteidigung mit klarer Strategie.
Keine Strafsache gleicht der anderen. Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, die Aktenlage, die Beweissituation und das persönliche Ziel des Mandanten. Nach Akteneinsicht prüfen wir die rechtlichen und tatsächlichen Angriffspunkte und stimmen das weitere Vorgehen verständlich mit Ihnen ab.
Eine wirksame Verteidigung beginnt häufig lange vor einem Gerichtstermin. Schon im Ermittlungsverfahren können sachgerechte Anträge, eine belastbare Einlassungsstrategie oder bewusstes Schweigen den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen.
Körperverletzungsdelikte
Verteidigung bei einfachen, gefährlichen und schweren Körperverletzungsvorwürfen.
Betrug und Diebstahl
Prüfung von Tatverdacht, Schadensberechnung, Beweislage und persönlicher Verantwortlichkeit.
Betäubungsmittelstrafrecht
Vertretung bei Besitz, Handel, Einfuhr und weiteren Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelrecht.
Sexualstrafrecht
Diskrete und konsequente Verteidigung in besonders sensiblen Verfahren.
Jugendstrafrecht
Verteidigung junger Beschuldigter mit Blick auf Tatvorwurf, Entwicklung und Rechtsfolgen.
Verkehrsstrafrecht
Unter anderem bei Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheitsfahrten.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Strategische Vertretung bei komplexen wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Sachverhalten.
Digitale und weitere Strafsachen
Online-Straftaten, Medizinstrafrecht sowie sonstige Ermittlungs- und Strafverfahren.
Vorgehensweise
Vom ersten Kontakt bis zur Verfahrensstrategie.
Erstaufnahme
Wir erfassen den Tatvorwurf, den Verfahrensstand und unmittelbar laufende Fristen oder Maßnahmen.
Akteneinsicht
Eine fundierte Bewertung setzt regelmäßig die Kenntnis der Ermittlungsakte und der Beweismittel voraus.
Strategie
Wir besprechen Chancen, Risiken und Handlungsoptionen in verständlicher Form und legen das Vorgehen fest.
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit der gebotenen Konsequenz.

Ihr Ansprechpartner
Peter Ufer
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Peter Ufer ist seit 1998 in Essen als Rechtsanwalt tätig. Er verbindet langjährige Prozesserfahrung mit einer sorgfältigen Analyse der Aktenlage. Ziel ist eine Verteidigung, die nicht auf Standardreaktionen setzt, sondern zum konkreten Vorwurf und zur persönlichen Situation des Mandanten passt.
Häufige Fragen
Was Beschuldigte jetzt wissen sollten.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Beschuldigte müssen einer bloßen Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht Folge leisten. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein. Lassen Sie vor einer Reaktion prüfen, von wem die Ladung stammt und welche Verfahrensrolle Sie haben.
Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Notieren Sie die eingesetzten Behörden und verlangen Sie eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses sowie ein Verzeichnis beschlagnahmter Gegenstände.
Warum ist frühe anwaltliche Beratung wichtig?
Frühe Beratung kann verhindern, dass vorschnelle Angaben oder unüberlegte Handlungen die Verteidigung erschweren. Nach Akteneinsicht lässt sich wesentlich verlässlicher entscheiden, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.
Übernehmen Sie auch Verfahren außerhalb von Essen?
Ja. Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren sind grundsätzlich bundesweit möglich. Ob persönliche Termine oder kurzfristige Maßnahmen erforderlich sind, klären wir im ersten Kontakt.
Vertraulicher Erstkontakt
Besprechen Sie den nächsten Schritt mit uns.
Schildern Sie den Tatvorwurf und teilen Sie uns mit, ob bereits Fristen, Termine oder Ermittlungsmaßnahmen bestehen.